Aktiv werden: Spenden, stiften, vererben

Die Bundesstiftung Diakonie setzt sich für Menschen in sozialer Not ein, im Dienste der Menschlichkeit, im Dienste der Nächstenliebe. Mit Ihrer einmaligen oder regelmäßigen Spende, einer Erbschaft oder einer Zustiftung helfen Sie Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind. Zudem helfen Sie uns öffentlich die Ursachen von sozialer Not gegenüber Politik und Gesellschaft zu benennen.

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Spenden

Die Bundesstiftung Diakonie setzt sich für Menschen in sozialer Not ein, im Dienste der Menschlichkeit, im Dienste der Nächstenliebe.

Mit Ihrer einmaligen oder regelmäßigen Spende unterstützen Sie die Diakonie in ganz Deutschland. Sie helfen Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, die auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind. Denn unter dem Dach der Diakonie sind ca. 33.000 Organisationen tätig, die von 600.000 Mitarbeitenden getragen werden, hinzu kommen 700.000 Ehrenamtliche. Darunter sind die Diakonissen in Bethel, die Diakonie in Niederramstädt, die Seniorenhilfe der Kreuznacher Diakonie, die Bruderhausdiakonie und die Diakonie in Lobetal. Die Diakonie ist in Alsterdorf, Neinstedt und Ummeln und auch in Ihrer Nähe.

Unser Spendenkonto Bundesstiftung Diakonie IBAN: DE47 3506 0190 1012 1400 33 BIC: GENODED1DKD Bank: Bank für Kirche und Diakonie Stichwort: „Diakonische Arbeit“

Ihre zweckfreie Spende

Um unsere Arbeit zu unterstützen, nutzen Sie gern unser Spendenkonto. Unter dem Spendenstichwort „Diakonische Arbeit“ unterliegt Ihre Spende keiner Zweckbindung an ein bestimmtes Projekt und kann als freie Spende flexibel dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Für ein Projekt spenden

Mehr Informationen zu unseren aktuellen Spendenprojekten:
SOZIALE BERUFE – kann nicht jeder.

Regelmäßig spenden

Echte Veränderungen brauchen Zeit und Geduld. Ihre dauerhafte Unterstützung trägt dazu bei, dass wir den notwendigen langen Atem haben können, um Menschen in sozialer Not dauerhaft beizustehen. Ihre regelmäßigen Spenden per Dauerauftrag helfen uns dabei, Projekte langfristig zu planen.

Ihre Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 300 Euro benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung, da das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug anerkennt.

Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, melden Sie sich gern bei uns.

Kontakt aufnehmen Auch für alle anderen Fragen sind wir gern für Sie da!

Spendenservice der Bundesstiftung Petra Rösiger

Vererben

Sie können die Diakonie auch mit einer Erbschaft unterstützen. Vielen Menschen ist es wichtig, dass mit ihrem Vermögen auch nach ihrer Lebenszeit Gutes getan wird.

Sie können die Diakonie in Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag aufnehmen. Wie funktioniert das? Wir haben eine umfangreiche Broschüre mit Informationen für Sie zusammengestellt.

Stiften

An die Bundesstiftung Diakonie kann eine Zustiftung oder Schenkung geleistet werden. Diese wird dem Stiftungskapital zugeführt und bleibt dauerhaft erhalten – anders als eine Spende, die zeitnah für geförderte Projekte ausgegeben werden muss. Bei einer Zustiftung kommen die Erträge des zu Lebzeiten ersparten Geldes genau dem Zweck zugute, den man unterstützen möchte, und das Vermögen braucht sich nicht auf.

Zustiftungen wirken auf unbegrenzte Zeit in einer Stiftung. Die Zinserträge aus dem Kapitalstock einer Stiftung kommen direkt den satzungsgemäßen Zwecken zugute. Zustifterinnen und Zustifter erhöhen das Stiftungskapital.

Bei der Gründung einer Stiftung ist kein Mindestkapital erforderlich, üblicherweise aber startet eine rechtsfähige Stiftung mit mindestens 50.000 Euro Kapital. Dieses steht der Stiftung unbefristet zur Verfügung und wird von einer verantwortlichen Person – dem Vorstand – verwaltet.

Steuerliche Erleichterungen

Das Finanzamt hilft beim Aufbau der Bundesstiftung Diakonie kräftig mit. Zustiftungen an die Stiftung sind steuerlich begünstigt.

Zusätzlich zu den absetzbaren Ausgaben für sonstige gemeinnützige Zwecke können Sie sofort oder auf zehn Jahre verteilt bis zu einer Million Euro von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Bei gemeinsam veranlagten Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für eine Zustiftung, die Errichtung eines Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung entscheiden.

Sollten Sie Geld aus einer Erbschaft zustiften, dann ist dieser Betrag von jeglichen Steuern befreit. Innerhalb von 24 Monaten nach Antritt der Erbschaft können Sie die bereits dafür gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Für Unternehmen und andere Körperschaften gibt es für Zustiftungen keine steuerlichen Sonderregelungen. Hier gelten die einheitlichen, großzügig bemessenen Höchstgrenzen für den steuerlichen Sonderausgabenabzug von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.